Jürgen Grüneklee – Honorarberater finden in Paderborn

Honorarberater finden – worauf es wirklich ankommt

Wer einen Honorarberater finden möchte, merkt schnell: Der Begriff allein schützt Sie nicht. Er ist nicht gesetzlich geschützt. Jeder darf sich „Honorarberater" nennen – auch jemand, der weiterhin Provisionen kassiert. Nur wer nach § 34h GewO zugelassen ist, darf tatsächlich keine Provisionen annehmen. Das ist die einzige belastbare Abgrenzung.

Das klingt technisch. Aber es ist der Kern des Problems – und deshalb der Ausgangspunkt für alles Weitere.


Warum die Suche schwieriger ist, als sie aussieht

Vermögende Anleger sind es gewohnt, gute Entscheidungen zu treffen. Bei Unternehmen, Immobilien, Personal. Aber bei der Wahl eines Finanzberaters tappen viele in dieselbe Falle: Sie suchen nach Reputation, Auftreten, Empfehlung. Alles legitim. Aber keines davon beantwortet die entscheidende Frage:

Verdient dieser Berater an mir – oder für mich?

Die Unterscheidung klingt banal. Sie ist es nicht. Ein Berater, der für den Verkauf eines Fonds eine Provision erhält, hat ein anderes Interesse als einer, der ausschließlich von Ihnen bezahlt wird. Das bedeutet nicht, dass provisionsbasierte Berater grundsätzlich schlechte Arbeit leisten. Es bedeutet, dass ein struktureller Interessenkonflikt existiert – ob er es zugibt oder nicht.


Was „unabhängig" wirklich bedeutet

Der Begriff taucht überall auf. In Bankprospekten, auf Beraterwebseiten, in Gesprächen. Aber unabhängig ist kein geschützter Begriff.

Echte Unabhängigkeit im rechtlichen Sinne bedeutet: Der Berater darf keine Zuwendungen Dritter annehmen. Also keine Ausgabeaufschläge, keine Bestandsprovisionen, keine Kickbacks von Fondsgesellschaften.

Das ist in Deutschland nur unter zwei Zulassungen möglich:

  • § 34h GewO – Honorar-Finanzanlagenberater (für Anlageberatung zu Wertpapieren und Fonds)
  • § 93 WpHG – unabhängiger Honorar-Anlageberater (für Institute, die direkt der BaFin unterstehen)

Alles andere ist keine echte Unabhängigkeit im Rechtssinne. Ein § 34f-Berater darf Provisionen annehmen – auch wenn er sich „Honorarberater" nennt.


Die fünf Fragen, die Sie jedem Berater stellen sollten

Bevor Sie einem Berater Ihr Vertrauen – und Ihr Vermögen – anvertrauen, sollten Sie fünf Dinge wissen:

1. Nach welcher Zulassung beraten Sie?
Erwarten Sie eine klare Antwort: § 34h GewO oder § 93 WpHG. Alles andere ist Anlass zur Nachfrage.
2. Wie genau werden Sie vergütet?
Nicht „ich arbeite auf Honorarbasis", sondern: Stunden-, Pauschale- oder prozentbasiertes Honorar? Wer zahlt? Gibt es daneben noch andere Einnahmequellen?
3. Haben Sie Zugang zu allen relevanten Produkten – oder nur zu bestimmten?
Ein unabhängiger Berater hat keine Vertriebsvereinbarungen mit Fondsgesellschaften. Er wählt das Produkt aus, das zu Ihnen passt – nicht das, das ihm eine Provision bringt.
4. Was passiert, wenn ich Ihre Empfehlung nicht umsetze?
Die Antwort eines unabhängigen Beraters: Nichts. Er wird trotzdem bezahlt – von Ihnen, für seinen Rat. Wer nervös wird oder das Gespräch umschwenkt, hat ein Interesse am Abschluss.
5. Können Sie mir Ihre Investmentphilosophie in drei Sätzen erklären?
Keine Fachvokabel-Kaskade. Kein Versprechen. Sondern eine klare Haltung: Was glauben Sie, wie Kapitalmärkte funktionieren? Und warum?

Was ich in 35 Jahren gelernt habe

Ich berate seit 2011 ausschließlich auf Honorarbasis – vorher war ich auf der anderen Seite: Sparkasse, Commerzbank, UBS und Weberbank. Ich kenne beide Welten.

Was ich dabei gelernt habe: Der größte Fehler vermögender Anleger ist nicht die falsche Aktie. Es ist die falsche Struktur – ein Portfolio, das über Jahre durch Beratung mit Interessenkonflikt gewachsen ist. Teure aktive Fonds mit Bestandsprovisionen. Unnötige Versicherungsprodukte. Klumpenrisiken, die niemand angesprochen hat, weil der Abbau keine Provision bringt.

Das ist nicht Bosheit. Es ist System.

Honorarberatung ist kein Luxus. Sie ist die logische Antwort auf dieses System. Sie zahlen einmal – offen, vereinbart, dokumentiert – und erhalten dafür eine Empfehlung, die ausschließlich Ihren Interessen folgt.


Wo und wie Sie suchen

350 Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO sind laut DIHK-Statistik (Stand: 1. Januar 2026) bundesweit registriert. Zum Vergleich: provisionsbasierte Finanzanlagenvermittler nach § 34f gibt es über 41.000.

Das macht die Suche übersichtlicher, als man denkt – und zeigt, wie klein und spezialisiert diese Gruppe tatsächlich ist. Wer gezielt einen Honorarberater finden möchte, hat klare Anlaufstellen:

  • IHK-Vermittlerverzeichnis – das offizielle Register aller zugelassenen § 34h-Berater, suchbar nach Name und PLZ
  • Liste von Prof. Hartmut Walz – gepflegte Übersicht mit Informationen zu Spezialisierungen und weiteren Zulassungen
  • BaFin-Register – für Institute nach § 93 WpHG
  • Google-Suche – „Honorarberater + Ihre Stadt" führt oft direkt zu lokal tätigen Beratern

Tipp: Viele Honorarberater bieten heute bundesweite Videoberatung an. Die regionale Einschränkung, die früher oft galt, ist weitgehend weggefallen.


Was Sie von einem ersten Gespräch erwarten dürfen

Ein seriöser Honorarberater fragt vor allem. Er will Ihre Situation verstehen – Vermögenssituation, Ziele, Zeithorizont, bisherige Erfahrungen, psychologische Haltung gegenüber Schwankungen. Er macht kein Angebot beim ersten Gespräch. Er präsentiert keine Produkte.

Er erklärt, wie er arbeitet. Was er kostet. Und was er nicht macht.

Wenn nach 30 Minuten ein konkretes Produkt auf dem Tisch liegt – gehen Sie.


Ein letzter Gedanke

Die Entscheidung für einen Berater ist eine der wenigen finanziellen Entscheidungen, bei der Sie den direktesten Einfluss haben. Nicht auf die Märkte, nicht auf Zinsen oder Kurse. Aber auf die Frage: Wem vertraue ich mein Vermögen an – und in wessen Interesse handelt diese Person?

Diese Frage hat eine klare Antwort. Sie sollten sie kennen, bevor Sie unterschreiben.


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Jürgen Grüneklee
Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO), Finanzplaner und Versicherungsberater in Paderborn. Gründer der Grüneklee Wealth Management GmbH & Co. KG. Über 35 Jahre Berufserfahrung im Finanzsektor (u. a. UBS, Weberbank). Akkreditierter Berater von Dimensional Fund Advisors. Berät vermögende Privatanleger seit 2011 ausschließlich auf Honorarbasis – ohne Provisionen, ohne Verkaufsinteresse.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlageberatung dar. Die Auswahl eines Beraters sollte stets auf Basis einer persönlichen Prüfung der eigenen Situation erfolgen. Jürgen Grüneklee ist zugelassen nach § 34h GewO (Honorar-Finanzanlagenberater) und als Versicherungsberater nach § 34d GewO. Keine Steuerberatung. Keine Renditeversprechen.

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