Honorarberater

Wie erkennt man einen echten Honorarberater

Ich sage Ihnen, wie Sie einen echten Honorarberater oder Versicherungsberater erkennen!

Was ist ein Honorarberater?

Da die Politik und die Verbraucherzentralen schon länger versuchen eine Alternative zur provisionsbasierten und damit auch „abhängigen“ Beratung zu etablieren, springen viele provisionsbasierte Vermittler auf diesen Zug auf. Leider hat es der Gesetzgeber bis heute nicht geschafft bei der Bezeichnung Honorarberater eine klare Regelung zu finden. Das hat zur Folge, dass sich immer mehr Vermittler in der Finanzberatung und Versicherungsvermittlung als Honorarberater bezeichnen. Um Ihnen Sicherheit bei der Auswahl des richtigen Beraters zu geben, möchte ich nachfolgend auf einige wichtige Punkte bei der Auswahl eines unabhängigen Honorarberaters eingehen.

Genehmigungen nach Gewerbeordnung

Achten Sie bitte auf die entsprechenden Genehmigungen die erteilt worden sind. Hier unterscheidet man zwischen der Gewerbeordnung und dem KWG (Kreditwesengesetz). Diese Informationen finden Sie übrigens im Impressum der jeweiligen Webseite oder auch in entsprechenden Verzeichnissen (z.B. Vermittlerregister). Jeder ist verpflichtet diese Informationen auf seiner Webseite zu publizieren.

Ich möchte mich hier auf die Genehmigungen der Gewerbeordnung konzentrieren, da hier die häufigsten Anfragen von Interessenten kommen. Hier eine Übersicht zu Teilen des §34 der Gewerbeordnung.

Wichtig:Wenn jemand gewerblich zu Finanzanlagen beraten möchte oder diese vermittelt ist in jedem Fall eine Genehmigung nach §34f oder §34h notwendig! Eine Genehmigung wie früher nach §34c ist nicht mehr ausreichend!

Worin unterscheidet sich die Genehmigung nach §34f und §34h? Ein Finanzanlagenvermittler benötigt eine Genehmigung nach §34f und ein Honorar-Finanzanlagenberater eine Genehmigung nach §34h. In der Regel vermittelt ein Finanzanlagenvermittler wie der Name schon sagt Finanzanlagen und wird durch die Provisionen der Produktgeber wie Investmentgesellschaften, Banken usw. vergütet. Ein solcher Vermittler lebt also vom Verkauf von Produkten und den Provisionen die ihm daraus zufließen.Das können sowohl einmalige Provisionen sein, in der Regel kommen aber auch laufenden Bestandsprovisionen aus den Produkten dazu.

Zwangsläufig entsteht hier ein gewisser Interessenskonflikt zwischen dem Berater bzw. Verkäufer und dem Kunden. Einem Honorar-Finanzanlagenberater hingegen ist es gesetzlich untersagt Provisionen und Vergütungen von Dritten entgegenzunehmen. Das hat der Gesetzgeber auch so gewollt, um eine produktunabhängige Beratung sicherzustellen. Einem Finanzanlagenvermittler ist es allerdings erlaubt sich Honorarberater zu nennen, weil diese Bezeichnung nicht gesetzlich geschützt ist. Er darf sich zwar nicht Honorar-Finanzanlagenberater nennen, aber da sich kaum jemand im Detail dabei auskennt, ist das kaum für den Laien zu trennen.

Daher achten Sie bitte unbedingt darauf welche exakten Genehmigungen vorhanden sind.

Ich behaupte nicht, dass jeder Finanzanlagenvermittler der sich Honorarberater nennt und in dieser unabhängigen Beratung seine Zukunft sieht zwangsläufig schlecht berät. Für mich ist es aber eine Frage der Überzeugung und der Glaubwürdigkeit sich für einen der beiden Wege konsequent zu entscheiden und nicht mal nach Provision und mal nach Honorar zu beraten. Neben der vorgeschriebenen Genehmigung spielt natürlich auch die Qualifikation des Beraters eine erhebliche Rolle. Wenn jemand über eine umfangreiche Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt wird er diese Informationen gerne und transparent jedem Interessenten und Kunden zur Verfügung stellen.

Im Impressum des Anbieters können Sie genau sehen welche Genehmigungen erteilt wurden.

Versicherungsberater oder Versicherungsvermittler

Ergänzend möchte ich auch noch auf die Berufsbezeichnung des Versicherungsberaters eingehen. Jeder der sich Versicherungsberater nennt muss in jedem Fall über eine Genehmigung nach §34d Abs. 2 (früher 34e Abs.1)  der Gewerbeordnung verfügen. Versicherungsberater gibt es zur Zeit etwas mehr als 300 in Deutschland. Jeder andere ist ein Versicherungsvermittler. Der Begriff des Versicherungsberaters ist übrigens gesetzlich geschützt. Wenn sich also jemand Versicherungsberater nennt und nicht eine Genehmigung nach §34d Abs. 2 (früher 34e Abs. 1) besitzt so verstößt er gegen das Gesetz.

Um sicher zu gehen, schauen Sie bitte immer im Impressum des Anbieters nach, dort müssen alle Genehmigungen ersichtlich sein.

Nutzen Sie das unverbindliche und kostenlose Erstgespräch wenn Sie eine unabhängige Beratung suchen oder weitere Informationen benötigen.

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