Was ist ein Honorarberater? – Erklärung & wie man einen echten erkennt

Was ist ein Honorarberater – und wie erkennen Sie einen echten?

„Honorarberater" klingt unabhängig. Aber nicht jeder, der sich so nennt, ist es auch. Der Begriff ist in Deutschland nur teilweise gesetzlich geschützt – und das nutzen viele aus. Hier erfahren Sie, was einen echten Honorarberater ausmacht, welche Zulassungen er braucht und wie Sie Schein von Sein unterscheiden.

Die einfache Erklärung

Ein Honorarberater wird ausschließlich von seinen Mandantinnen und Mandanten bezahlt – durch ein transparent vereinbartes Honorar. Er erhält keine Provisionen von Banken, Fondsgesellschaften oder Versicherungen. Kein Ausgabeaufschlag, keine Bestandsprovision, keine versteckte Vergütung.

Ein Provisionsberater hingegen – egal ob er Bankberater, Makler, Vermittler oder Finanzberater heißt – verdient an den Produkten, die er verkauft. Seine Beratung ist für Sie scheinbar kostenlos. Aber die Kosten zahlen Sie trotzdem – unsichtbar, dauerhaft und oft erheblich.

Jürgen Grüneklee erklärt, was ein Honorarberater ist

Jürgen Grüneklee erklärt:

„Ich sage Ihnen klar, wie Sie einen echten Honorarberater erkennen – und warum die Zulassung nach §34h GewO der einzige zuverlässige Nachweis echter Unabhängigkeit ist."

Der entscheidende Unterschied: Beim Honorarberater zahlen Sie für die Beratung. Beim Provisionsberater zahlen Sie für das Produkt – und der Berater kassiert daran mit, ohne dass Sie es genau sehen.

Der direkte Vergleich

MerkmalHonorarberaterProvisionsberater
VergütungHonorar durch Mandantinnen & MandantenProvision durch Produktgeber
InteressenkonfliktStrukturell ausgeschlossenSystemimmanent vorhanden
ProduktwahlAusschließlich nach EignungBeeinflusst durch Provisionshöhe
Kosten für SieTransparent und vorab vereinbartVersteckt in Produktgebühren
BeratungspflichtAusschließlich in Ihrem InteresseIn Ihrem Interesse – aber auch im eigenen
Gesetzliche Grundlage§34h GewO (Honorar-Finanzanlagenberater)§34f GewO (Vermittler)
Anzahl in DeutschlandEinige HundertÜber 200.000

Das Problem mit dem Begriff „Honorarberater"

Der Begriff „Honorarberater" ist in Deutschland nicht vollständig gesetzlich geschützt. Das bedeutet: Jeder darf sich so nennen – auch ein Vermittler, der Provisionen erhält. Nur die genaue Bezeichnung „Honorar-Finanzanlagenberater" ist geschützt und an eine Zulassung nach §34h GewO geknüpft.

Das nutzen viele aus. Wer sich „Honorarberater" nennt und dabei weiterhin Provisionen kassiert, handelt nicht illegal – aber er ist kein echter Honorarberater. Für Sie als Verbraucher bedeutet das: Der Name sagt wenig. Die Zulassung sagt alles.

Fragen Sie immer nach der genauen Zulassung. Nur §34h GewO (Honorar-Finanzanlagenberater) garantiert, dass der Berater gesetzlich keine Provisionen erhalten darf. Alles andere ist eine Selbstbeschreibung – keine Garantie.

Die wichtigsten Zulassungen im Überblick

§34h GewO – Honorar-Finanzanlagenberater
Zugelassene Honorar-Finanzanlagenberaterinnen und -berater dürfen gesetzlich keine Provisionen erhalten – das Provisionsverbot ist in der Zulassung verankert. Strenge Zulassungsvoraussetzungen. Wenige Hundert in Deutschland.
§34f GewO – Finanzanlagenvermittler
Vermittelt Finanzprodukte auf Provisionsbasis. Darf sich trotzdem „Honorarberater" nennen – aber eben kein Honorar-Finanzanlagenberater sein. Über 200.000 in Deutschland.
§34d Abs. 2 GewO – Versicherungsberater
Echter unabhängiger Versicherungsberater. Darf keine Provisionen von Versicherungen erhalten. Gesetzlich geschützter Begriff. Nur ca. 300 in Deutschland.
§34d Abs. 1 GewO – Versicherungsvermittler
Makler, Vertreter, Mehrfachagenten. Provisionsbasiert. Darf sich nicht Versicherungsberater nennen – das ist gesetzlich geschützt und nur §34d Abs. 2 vorbehalten.

Wichtig: Im Impressum jeder seriösen Finanzberatungs-Website müssen alle vorhandenen Zulassungen vollständig aufgeführt sein. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn die Zulassungen fehlen oder unklar formuliert sind – Vorsicht.


Woran Sie einen echten Honorarberater erkennen

Er nennt §34h GewO explizit als seine Zulassung für die Anlageberatung
Er erklärt transparent, wie er vergütet wird – vorab, schriftlich, ohne Wenn und Aber
Er empfiehlt ETFs und kostengünstige Lösungen – nicht provisionsträchtige Produkte
Er stellt kein Produkt vor, ohne Ihre Gesamtsituation zu kennen
Er hat kein Interesse daran, ob Sie kaufen oder nicht – sein Honorar ist unabhängig davon
Er legt seine Zulassungen im Impressum offen und erklärt sie auf Nachfrage
Er hat Berufserfahrung und Qualifikationen, die er transparent kommuniziert
Er arbeitet konsequent entweder auf Honorar- oder auf Provisionsbasis – nicht beides

Häufige Fragen

Ist Honorarberatung nicht viel teurer als eine „kostenlose" Bankberatung?

Nein – sie ist in den meisten Fällen günstiger. Die „kostenlose" Bankberatung wird durch Provisionen bezahlt, die in den Produkten stecken: Ausgabeaufschläge, laufende Gebühren, Bestandsprovisionen. Diese Kosten zahlen Sie jahrelang, oft ohne es zu merken. Das Honorar des unabhängigen Beraters ist einmalig sichtbar. Die Einsparungen durch bessere Produkte und niedrigere Kosten übersteigen das Honorar für Mandantinnen und Mandanten in aller Regel bei weitem.

Kann ein Honorarberater auch Versicherungen vermitteln?

Ein Honorar-Finanzanlagenberater (§34h) darf keine Versicherungen auf Provisionsbasis vermitteln. Wer zusätzlich als Versicherungsberater (§34d Abs. 2) zugelassen ist, darf provisionsfrei – also über sogenannte Nettotarife – auch Versicherungsverträge vermitteln. Diese Kombination ist selten, aber möglich und besonders wertvoll für Mandanten, die beides benötigen.

Wie finde ich einen echten Honorarberater?

Prüfen Sie das Impressum der Website auf die genauen Zulassungen. Suchen Sie explizit nach §34h GewO für die Anlageberatung und §34d Abs. 2 GewO für die Versicherungsberatung. Fragen Sie den Berater direkt: „Wie werden Sie vergütet?" Wenn die Antwort nicht klar und eindeutig „ausschließlich durch Honorar meiner Mandanten" lautet – ist es kein echter Honorarberater.

Ist Honorarberatung reguliert?

Ja. Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen: Sachkundenachweis, Berufshaftpflichtversicherung, Registrierung im Vermittlerregister und laufende Weiterbildungspflicht. Das Provisionsverbot ist gesetzlich verankert – kein Ermessensspielraum.

Grüneklee Wealth Management GmbH & Co. KG · Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO · Versicherungsberater nach §34d Abs. 2 GewO · Paderborn · Alle Zulassungen einsehbar im Impressum unter g-wm.de/impressum.