Informationen zur Honorarberatung
Honorarberatung
Gute Honorarberatung kostet Geld – schlechte Beratung oder reiner Produktverkauf kostet schnell ein Vermögen!
Der Verbraucherschutz und die Politik fordern schon lange eine Alternative zum klassischen Provisionsvertrieb, da es dabei nicht immer um die Interessen der Anleger oder Versicherungsnehmer geht. Mit Wirkung vom 01.08.2014 ist das Honorarberatergesetz in Kraft getreten. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem geschützten Begriff des “Honorar-Anlageberater”, der eine Zulassung nach §32 KWG besitzt und durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht wird, und dem geschützten Begriff des “Honorar-Finanzanlagenberater”. Der Honorar-Finanzanlageberater besitz eine Zulassung und Erlaubnis nach §34 h der Gewerbeordnung.
Die Grüneklee Wealth Managagement hat sich für die Zulassung und Erlaubnis als “Honorar-Finanzanlagenberater” nach §34 h GewO entschieden. Auch um diese Erlaubnis zu erlangen muss die entsprechende Sachkunde, Berufserfahrung sowie Zuverlässigkeit nachgewiesen werden.
Als erstes Unternehmen in Ostwestfalen haben wir am 17.09.2014 von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld die Genehmigung und Zulassung erhalten und sind im Vermittlerregister unter der Nummer D-H-108-AVUG-61 registriert.
Achten Sie bitte darauf, dass dort wo Honorarberatung draufsteht auch wirklich ein Honorarberater mit entsprechender Zulassung dahintersteht. Aufgrund einem nicht eindeutigen Bezeichnungsschutz ( Ausnahmen sind der Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater ) können sich auch Berater die auf Provisionsbasis arbeiten unter gewissen Voraussetzungen Honorarberater nennen.
Weitere Informationen zu den Genehmigungen und Zulassungen finden Sie, wenn Sie diesem Link folgen.